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Donnerstag, 6. November 2008 |
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Das polizeiliche Verbot für den Neonazi-Aufmarsch am Samstag in Aachen wurde vom Verwaltungsgericht Aachen weitgehend aufgehoben. Daher ist davon auszugehen, dass die Anhänger des Kölner Neonazis Axel Reitz am Vorabend des 70. Jahrestages des Reichspogromnacht marschieren werden. Die Antifa Düren ruft dazu auf, sich den Neofaschisten entgegenzustellen und sich an den vielfältigen Protestaktionen zu beteiligen. Ziel muss es sein, ein Auftreten der Neonazis unmöglich zu machen.
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Donnerstag, 6. November 2008 |
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Aachen. Gegen den am Samstag geplanten Nazi-Aufmarsch in Aachen formiert sich in der Stadt breiter Widerstand. Unabhängig von noch ausstehenden gerichtlichen Entscheidungen wollen zahlreiche Gruppen die von dem antisemitischen Hetzer Axel Reitz angemeldete Demonstration blockieren und verhindern. Weiterlesen ...
(Aachener Nachrichten, 7. November 2008)
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Mittwoch, 5. November 2008 |
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Nach dem Erfolg von Neonazis vor dem Verwaltungsgericht Kassel folgt nun ähnliches in Aachen: Am 05. November 2008 ist vom Verwaltungsgericht Aachen die Beschwerde des Neonazis Axel Reitz gegen das Verbot der für den 08. November 2008 angemeldeten Versammlung “Gegen einseitige Vergangenheitsbewältigung! Gedenkt der deutschen Opfer!” stattgegeben worden. “Nach dem derzeitigen Stand der Dinge wird die Demonstration also stattfinden können!”, schreibt Reitz in einer Mitteilung. Weiterlesen ...
(NPD-BLOG.INFO, 5. November 2008) |
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Mittwoch, 5. November 2008 |
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Verschiedene Gruppen und Organisationen - darunter die Antifa Düren - rufen am 9. November zu einer Mahnwache anlässlich des 70. Jahrestages der Pogromnachtauf dem Synagogenplatz in Aachen auf. Wir dokumentieren an dieser Stelle eine Presseerklärung der VVN-BdA. |
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Mittwoch, 5. November 2008 |
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Aachen. Große Teile der Aachener Innenstadt könnten am kommenden Samstag von Protesten gegen einen rechten Aufmarsch, Polizeiabsperrungen und eben jenem Neonazi-Kundgebung lahm gelegt werden. [...] Polizeipräsident Klaus Oelze hat gegen die Entscheidung des VG nun Rechtsmittel beim zuständigen Oberverwaltungsgericht eingereicht. Oelze vertritt weiter die Auffassung, dass die braune Kundgebung wegen des Datums mit einer "sehr hohen Wahrscheinlichkeit die Gefahr der Begehung von Straftaten wie der Volksverhetzung birgt." Weiterlesen ...
(Aachener Nachrichten, 6. November 2008) |
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