| Ein Rausschmiss mit Folgen? |
|
| Samstag, 17. November 2007 | |
|
Als am 4. Oktober 2007
Antifaschisten mit Bildern, auf denen die Anwesenheit und herzliche Aufnahme
von Neonazis beim diesjährigen „Ostdeutschen Markt“ des „Bundes der
Vertriebenen“ (BdV) dokumentiert ist das Rathaus der Stadt Düren betraten um
still gegen eine Ausstellungseröffnung durch die „Landsmannschaft Ost- und
Westpreußen“ zu protestieren, wurden sie von anwesenden Polizeibeamten des
Raumes verwiesen.
Die Polizisten beriefen sich auf die Ausübung des Hausrechtes durch den BdV-Kreisvorsitzenden Manfred Bahrsuhn.
Eine Anfrage von Lothar Böling
(DIE LINKE. Offene Liste), ob Bahrsuhn an diesem Tag das Hausrecht im Rathaus
ausgeübt habe, verneinte Paul Larue. Warum aber hat der anwesende
Bürgermeister nicht klargestellt, dass Bahrsuhn überhaupt nicht berechtigt war,
Mitglieder der Antifa durch die Polizei entfernen zu lassen? Seine feindliche Haltung zur Antifa hat er ja bei jeder sich ihm bietender Gelegenheit zum Ausdruck gebracht. Offenbar wollte er sich wohl diesmal nicht als treuer Unterstützer des rechtslastigen BdV und Gegner der Antifa in Szene setzen. Schon gar nicht in einer Situation in der er seit einiger Zeit aufgrund seiner Haltung zum BdV heftiger Kritik ausgesetzt ist. Da unmöglich die Aussage der Polizei und die Aussage Larues der Wahrheit entsprechen können, stellt sich die Frage, wer nun tatsächlich das Hausrecht ausgeübt hat: Larue, Bahrsuhn oder gar niemand von beiden? So oder so dürfte für den skandalösen Rausschmiss von Mitgliedern des Dürener Bündnisses gegen Rechts (BgR) die rechtliche Grundlage gefehlt haben: Schließlich fand die Ausstellungseröffnung, zu der öffentlich geworben und eingeladen wurde, sogar während der regulären Öffnungszeiten des Rathauses statt. Der Vorfall von Anfang Oktober belegt einmal mehr, wie Bürgermeister Larue politische Prioritäten setzt: Auf der einen Seite Kooperation mit dem äußerst rechten BdV, auf der anderen Seite Kampf und Agitation (Verleumdung als „Extremisten“) gegen Antifaschisten. Zu Recht steht der Dürener BdV seit Jahren in der öffentlichen Kritik und das Bündnis gegen Rechts hat sich in seiner Gründungserklärung auch ausdrücklich gegen Revanchismus gewandt. Mit dieser Schieflage zwischen politischem Anspruch des Bündnisses und der Praxis eines seiner Sprecher muss sich das BgR auseinandersetzen. |


