Log der Bürgermeister? Drucken
Mittwoch, 30. Januar 2008
Belog Paul Larue die Öffentlichkeit? Dieser Verdacht drängt sich auf, wenn man die schriftliche Antwort der Kreispolizeibehörde zu einem Vorfall Anfang Oktober des vergangenen Jahres liest.
Damals wurden drei Antifaschisten, die still gegen die Eröffnung einer Ausstellung des "Bundes der Vertriebenen" (BdV) protestierten, von der Polizei aus dem Rathaus verwiesen. Der Vorgang ist deshalb brisant, weil der Bürgermeister nicht nur ein Förderer des rechtslastigen BdV, sondern zugleich Mitglied im Sprecherkreis des Dürener Bündnisses gegen Rechts ist. Der Rausschmiss der BdV-Kritiker erfolgte auf Betreiben des Kreisvorsitzenden des "Bundes der Vertriebenen", Manfred Barsuhn.

Dies führte am 6. Oktober 2007 zu einer Anfrage des Stadtverordneten Lothar Böling, der sich erkundigte, ob Barsuhn bei der Eröffnung der Ausstellung das Hausrecht ausgeübt habe. Diese wurde vom Bürgermeister verneint. Auf eine weitere Anfrage erklärte Larue, dass das Hausrecht immer beim Bürgermeister bzw. der Hausverwaltung liege und ein "Rausschmiss" der Antifaschisten der Verwaltung nicht bekannt sei. Ganz anders liest sich der Vorgang in einer Darstellung der Kreispolizeibehörde, die auf Anfrage kürzlich mitteilte:

"Der Veranstaltungsleiter war der Kreisvorsitzende des BdV Düren, Herr Barsuhn, der zugleich für diese Eröffnungsveranstaltung das Hausrecht ausübte. Im Laufe dieser Eröffnungsveranstaltung erschienen drei Personen aus der "antifaschistischen Szene" mit Plakaten vor ihren Körpern im Foyer und störten sichtlich den Verlauf der Eröffnungsveranstaltung. Auf den Plakaten waren Mitglieder der Landsmannschaft Ost- und Westpreußen, Kreisgruppe Düren, mit Personen der "rechten Szene" abgebildet. Dies wurde durch Herrn Barsuhn als gröbliche Störung der Eröffnungsveranstaltung gewertet. Das Versammlungsgesetz ermächtigt den Versammlungsleiter, Personen, die aus der Versammlung heraus oder aber von außen die Versammlung stören, von dieser auszuschließen (§§ 6; 11 VersG). Zudem machte Herr Barsuhn von seinem Hausrecht Gebrauch (§ 7 (4) VersG) und verwies die Personen aus dem Foyer des Rathauses."

Der Vorfall wirft ein erneut ein schlechtes Licht auf den Bürgermeister, der einerseits nicht von der Unterstützung des seit Jahren heftig in der Kritik stehenden BdV abrückt, aber andererseits keine Gelegenheit auslässt, Antifaschistinnen und Antifaschisten öffentlich als "Extremisten" zu diffamieren.