| Haftstrafe für Dürener NPD-Vorstandsmitglied |
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| Montag, 10. März 2008 | |
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Zwei Neonazis aus dem Kreis Düren wurden heute wegen eines feigen Angriffs auf zwei junge Frauen vom Jugendschöffengerichts des Amtsgerichts Düren in erster Instanz zu Haftstrafen von zwölf bzw. acht Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Einer der Straftäter gehört dem Kreisvorstand der NPD Düren an. Auf der Anklagebank saßen der Dürener Denis U und ein Neonazi aus Jülich. Ersterer trat in der Vergangenheit auch als Mitglied der neonazistischen „Kameradschaft Aachener-Land“ auf. Der 21jährige gehört seit dem vergangenen Samstag zudem dem Kreisvorstand der Dürener NPD als Beisitzer an. Im September des vergangenen Jahres betätigte sich U. als verbaler Einpeitscher bei einem Aufmarsch von Neonazis in der Dürener Innenstadt. Damals demonstrierte die NPD gegen eine angebliche herrschende „Inländerfeindlichkeit“, die sich auch und vor allem gegen „Nationalisten“ richte. Diese propagandistische Selbstinszenierung der NPD als „Opfer“ wurde durch den heutigen Prozess widerlegt.
Verhandelt wurde u.a. ein Vorfall, der sich in der Nacht vom 20. auf den 21. Januar des vergangenen Jahres vor dem KOMM ereignete. Nachdem einige Gäste das Kulturzentrum verlassen hatten, wurden diese aus einer Gruppe von Neonazis, die das Gebäude offenbar zufällig passierte, heraus attackiert. Bei dem Vorfall wurden zwei junge Frauen durch Schläge im Gesicht verletzt, eine so schwer, dass sie sich in ärztliche Behandlung begeben musste. Auch ein junger Mann wurde von einem bisher noch unbekannten Täter geschlagen. Die Angegriffenen sollen zunächst als „Zecken“ beschimpft worden sein, dann wurden die vermeintlichen Linken attackiert. Die Neonazis vermuteten also offenbar politische Gegner unter ihren (späteren) Opfern. Nach dreieinhalb Stunden Verhandlung stand das Urteil fest: Beide Angeklagten wurden der gemeinschaftlich begangenen gefährlichen Körperverletzung – im Falle des Jülichers in Tateinheit mit Beleidigung – für schuldig befunden. Denis U. droht nun eine achtmonatige Haftstrafe, dem Jülicher ein zwölfmonatiger Gefängnisaufenthalt, sollten die Verurteilten während der Bewährungsfrist von zwei bzw. drei Jahren gegen die Bewährungsauflagen verstoßen. In einem weiteren Anklagepunkt wurde U. freigesprochen: Er wurde beschuldigt, Fotos von politischen Gegnern auf einer Internet-Seite der neonazistischen „Anti-Antifa“ veröffentlicht und damit einen Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz begangen zu haben. Zwar sah es das Gericht als erwiesen an, dass U. Fotos angefertigt hat, die später im Internet auftauchten. Nach Auffassung des Richters und der Schöffen lagen jedoch keine hinreichenden Beweise vor, dass er diese auch im WWW veröffentlicht hat. Bislang sind die Urteile noch nicht rechtskräftig. Siehe auch: Klarmanns Welt vom 11. März 2008 Dürener Nachrichten vom 11. März 2008
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