| Freispruch für Antifaschisten |
| Mittwoch, 4. Juni 2008 | |
|
Die Staatsanwaltschaft Aachen hatte dem Antifaschisten vorgeworfen, bei einer Demonstration gegen die Gründungsfeier des NPD-Kreisverbandes Düren am 5. Januar 2007 sich die Hand auf den Mund gehalten zu haben und damit gegen den § 17a des Versammlungsgesetzes verstoßen zu haben. Der Beschuldigte räumte ein, sich tatsächlich die Hand auf den Mund gehalten zu haben. Er erklärte jedoch, dass dies keinesfalls zur Verschleierung seiner Identität gegenüber der Polizei erfolgte. Vielmehr habe er sich vor Neonazis schützen wollen, die seinerzeit aus dem Dachgeschoss des damaligen NPD-Treffpunktes „Gütershop“ Demonstranten filmten. Auszüge aus diesen Aufnahmen -darunter auch Porträtaufnahmen von Neonazi-Gegnern - tauchten später garniert mit Drohungen auf der Website einer „Anti-Antifa Aachen-Düren“ auf. Als einer der Urheber der Fotos gilt der Dürener Neonazi Denis U. , der auch Mitglied im Kreisvorstand der örtlichen NPD ist. Nachdem ein Zeuge bestätigte, dass an besagtem Tag Neonazis tatsächlich gefilmt hatten und dies auch durch einen in den Aachener Nachrichten erschienenen Zeitungsartikel belegt werden konnte, rückte die Staatsanwältin von ihrer Beschuldigung ab und räumte ein, dass man unter den gegebenen Umständen einen tatsächlichen Verstoß gegen das Vermmumungsverbot nicht beweisen könne. Daher sei der Beschuldigte freizusprechen. Die Richterin folgte diesem Plädoyer. Mit dem Freispruch fand diese Prozess-Farce nach zwei Verhandlungstagen ein Ende. Die Staatsanwaltschaft Aachen hat sich wieder einmal in das „rechte“ Licht gerückt, indem sie aus Nichtigkeiten Anklagen konstruiert, um antifaschistischen Protest zu kriminalisieren. ![]() Auszug aus den "Aachener Nachrichten" vom 8. Januar 2008 |
| < Zurück | Weiter > |
|---|

