Geldstrafe für Zeigen des "Hitlergrusses"
Montag, 16. Juni 2008
Ein 41jähriger Mann wurde heute vom Amtsgericht Düren zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Dürener im September 2005 den so genannten „Hitlergruss“ in der Öffentlichkeit gezeigt und sich damit nach §86a des StGB strafbar gemacht hat.

Die Tat ereignete sich am Rande eines Wahlkampf-Autokorsos der damaligen Partei „Die Linke.PDS“ im Vorfeld der Bundestagswahl 2005. Nach Auffassung des Gerichtes beging der nun Verurteilte die Tat, nachdem die Autokolonne an der Düppelstraße in Düren einen Zwischenstopp eingelegt hatte. Zeugen hatten damals Anzeige gegen Unbekannt gestellt. Später dann wurden am Rande einer Kundgebung des Dürener Bündnisses gegen Rechts im August 2007 die Personalien des Täters festgestellt, nachdem er dort von Zeugen wiedererkannt worden war.

Die Amtsrichterin folgte heute dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft und verurteilte den 41jährigen zu einer Geldstrafe von sechszig Tagessätzen in Höhe von 10 Euro. Vom Angeklagten benannte Zeugen konnten den Täter, der bereits wegen anderer Delikte (u.a. Verstöße gegen das BtMG und Körperverletzung) in Erscheinung getreten war, nach Meinung des Gerichts nicht glaubhaft entlasten. Wegen der inkonsistenten Aussagen der Entlastungszeugen kündigte die Staatsanwaltschaft an, die Einleitung von Verfahren wegen uneidlicher Falschaussagen zu prüfen.

 
< Zurück   Weiter >

Antifa Düren zwitschert

Bei anderen gelesen

Klarmanns_Welt