Keine persönlichen Daten an die Nazis
Donnerstag, 12. März 2009

Laut Meldegesetz NRW dürfen die Einwohnermeldeämter nach § 35 Absatz 1 Meldedaten an Parteien herausgeben, die zur Wahlen antreten. Da auch Neonazis wie zum Beispiel die NPD zu den kommenden Wahlen (Europa-, Kommunal- und Bundestagswahl) kandidieren, würde dies bedeuten, das auch diese Parteien in den Besitz persönlicher Daten der Wählerinnen und Wähler gelangen können.

Allerdings gibt es eine Möglichkeit, sich erfolgreich gegen die Herausgabe der Daten zu wehren.

Die Antifa Düren empfiehlt:

Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten auf diesem Weg in die Hände von Neonazis gelangen, sollten Sie gegen die Herausgabe Widerspruch einlegen.

Nach Gesprächen zwischen Mitgliedern der Antifa Düren und Mitarbeitern des Bürgerbüros hat sich die Behörde bereit erklärt, einen Vordruck „Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten“ online zu hinterlegen:

http://www.dueren.de/buergerservice/buergerbuero/meldeangelegenheiten/widerspruch-und-einwilligung-nach-dem-meldegesetz-nrw/

Der Widerspruch kann auch jederzeit formlos bei der für Sie zuständigen Meldebehörde erfolgen.

 

 

 

 

 
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Antifa Düren zwitschert

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