| Jülich: „Heldengedenken“ mit eindeutigem Bezug zum Faschismus |
| Montag, 16. März 2009 | |
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Die alliierten Sieger verordneten 1945 den Deutschen, das Heldengedenken zu unterlassen, und denen war es im besetzten Land auch elend genug, als dass sich so rasch wie nach dem Ersten Weltkrieg Kräfte hätten öffentlich rühren können, die aus den Kriegstoten wieder Helden machen wollten. Das freilich hat sich in der Bundesrepublik sehr bald geändert.
Faschistische Tradition ungestraft wachgehalten Am Samstag, den 14.März 2009, einen Tag vor dem Sonntag Reminiscere, sammelten sich rund 20 Neonazis - Mitglieder und Anhänger der „Kameradschaft Aachener-Land“ - zu einem „Heldengedenken“ auf einem Soldatenfriedhof in Jülich. Dank aufmerksamer und engagierter Antifaschisten hatten die Hinterlassenschaften dieses braunen Events eine kurze Haltbarkeitszeit (offensichtlich keine 24 Stunden). Den eigentlichen Anlass überlebten sie nicht!
Aufmerksame Leser unserer Website aus Jülich stellten uns freundlicherweise dieses Foto zur Verfügung. Diesen Tag haben die Neonazis sehr bewusst als Termin für das „Heldengedenken“ gewählt. Den Veranstaltern stand dabei offensichtlich vor Augen, dass der 16. März (der Tag der Wiedereinführung der Wehrpflicht im Deutschen Reich 1935), ein rein faschistischer Gedenktag ist. Er steht für den Bruch des Vertrages von Versailles und die Vorbereitung auf den 1939 begonnenen Angriffskrieg. Geschichte der Totengedenkfeiern Totengedenkfeiern fanden bis zur Zeit der Weimarer Republik traditionell am Totensonntag im November statt. Nach dem Ersten Weltkrieg aber bemühten sich der Volksbund deutsche Kriegsgräberfürsorge (VDK, gegründet 1919), einige Parteien, Kirchen sowie andere Personen und Institutionen um die Einführung eines nationalen Trauertages zum Gedenken an die Gefallenen des Krieges. Der VDK verwirklichte dieses Anliegen im Jahr 1922 erstmals mit einer zentralen Gedenkveranstaltung unter der Bezeichnung „Volkstrauertag“, ab 1926 wurde der Volkstrauertag am Sonntag Reminiscere (der fünfte Sonntag vor Ostern) begangen. Zum gesetzlichen Feiertag wurde der nationale Trauertag aber erst 1934 während der Nazi-Herrschaft erklärt - unter dem Titel „Heldengedenktag“. Der Termin blieb zunächst der Sonntag Reminiscere. Am „Heldengedenktag“ wurde indes nicht nur der Toten des Ersten Weltkrieges gedacht, sondern auch der so genannten „Gefallenen der Bewegung“, d.h. derjenigen Parteigänger der NSDAP, die bei dem Putschversuch am 9. November 1923 ums Leben gekommen waren. Für ein Verbot von Naziparteien und faschistischen Organisationen Mit ihrer Versammlung am 14. März haben die Nazis aus der Region erneut gezeigt, dass sie in der faschistischen Tradition stehen. Sie gehören allein deshalb verboten! Leider sind besonders Politiker aus den Reihen der CDU nicht bereit, die rein formalen Grundlagen für die Einleitung eins neuen NPD-Verbotsverfahrens, den Abzug der V-Leute aus der Nazipartei, zu schaffen. Dies ist in Anbetracht der Gefahr von Rechts ein Skandal. Man fragt sich ohnehin was für einen Sinn die V-Leute in der NPD haben, wenn sie nicht mal in der Lage sind, Aufmärsche wie den in Jülich zu verhindern und diese somit immer wider ungestraft faschistische Traditionen im öffentlichen Raum wach halten können. Auf die Bemerkung seines Schülers Andrea Sarti in einem Stück von Bertolt Brecht– »Unglücklich das Land, das keine Helden hat« – entgegnet Galilei: »Unglücklich das Land, das Helden nötig hat«. Für ein Verbot von NPD und anderer faschistischer Parteien und Organisationen – diese würden den Neofaschismus zwar nicht beseitigen, sie könnten ihn aber nachhaltig schwächen. Antifa Düren, 16. März 2009 |
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