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Freitag, 7. November 2008 |
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Aachen. Eines steht felsenfest: In die Nähe der Synagoge wird am Samstag kein Nazi kommen. Natürlich wollten die Rechten bei ihrem Zug durch Aachen genau dorthin - zumindest in die Nähe, nämlich zum Willy-Brandt-Platz. Und überhaupt hatte man sich einiges vorgenommen.Weiterlesen ...
(Aachener Zeitung, 9. November 2008) |
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Donnerstag, 6. November 2008 |
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Aachen. Marschieren Neonazis am Samstag durch Aachen oder nicht? Diese Frage wird wahrscheinlich erst am Freitag endgültig beantwortet werden. Stundenlang berieten die Richter am Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster am Donnerstag über die Beschwerde des Aachener Polizeipräsidenten gegen das Urteil des Aachener Verwaltungsgerichts, den Nazi-Aufmarsch unter Auflagen doch zu erlauben. Weiterlesen ...
(Aachener Zeitung, 7. November 2008) |
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Donnerstag, 6. November 2008 |
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Aachen. Gegen den am Samstag geplanten Nazi-Aufmarsch in Aachen formiert sich in der Stadt breiter Widerstand. Unabhängig von noch ausstehenden gerichtlichen Entscheidungen wollen zahlreiche Gruppen die von dem antisemitischen Hetzer Axel Reitz angemeldete Demonstration blockieren und verhindern. Weiterlesen ...
(Aachener Nachrichten, 7. November 2008)
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Mittwoch, 5. November 2008 |
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Nach dem Erfolg von Neonazis vor dem Verwaltungsgericht Kassel folgt nun ähnliches in Aachen: Am 05. November 2008 ist vom Verwaltungsgericht Aachen die Beschwerde des Neonazis Axel Reitz gegen das Verbot der für den 08. November 2008 angemeldeten Versammlung “Gegen einseitige Vergangenheitsbewältigung! Gedenkt der deutschen Opfer!” stattgegeben worden. “Nach dem derzeitigen Stand der Dinge wird die Demonstration also stattfinden können!”, schreibt Reitz in einer Mitteilung. Weiterlesen ...
(NPD-BLOG.INFO, 5. November 2008) |
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Mittwoch, 5. November 2008 |
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Aachen. Große Teile der Aachener Innenstadt könnten am kommenden Samstag von Protesten gegen einen rechten Aufmarsch, Polizeiabsperrungen und eben jenem Neonazi-Kundgebung lahm gelegt werden. [...] Polizeipräsident Klaus Oelze hat gegen die Entscheidung des VG nun Rechtsmittel beim zuständigen Oberverwaltungsgericht eingereicht. Oelze vertritt weiter die Auffassung, dass die braune Kundgebung wegen des Datums mit einer "sehr hohen Wahrscheinlichkeit die Gefahr der Begehung von Straftaten wie der Volksverhetzung birgt." Weiterlesen ...
(Aachener Nachrichten, 6. November 2008) |
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