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Donnerstag, 12. März 2009 |
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Laut Meldegesetz NRW dürfen die Einwohnermeldeämter nach § 35 Absatz 1 Meldedaten an Parteien herausgeben, die zur Wahlen antreten. Da auch Neonazis wie zum Beispiel die NPD zu den kommenden Wahlen (Europa-, Kommunal- und Bundestagswahl) kandidieren, würde dies bedeuten, das auch diese Parteien in den Besitz persönlicher Daten der Wählerinnen und Wähler gelangen können. |
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